Unfall & Schaden

Wildschaden am Auto: Wer zahlt – Teilkasko, Vollkasko & Gutachten

·5 Min. Lesezeit

Ein Wildunfall passiert in Sekunden – und danach ist oft unklar, welche Versicherung zahlt. Wir erklären, wann die Teilkasko greift, was unter Haarwild fällt, wann Sie die Vollkasko brauchen und wie das Sachverständigenverfahren der Kfz-Versicherung funktioniert.

Teilkasko oder Vollkasko – wer zahlt den Wildschaden?

Der Zusammenstoß mit Wild ist grundsätzlich über die Teilkasko abgedeckt. Viele Tarife beschränken den Schutz aber auf Haarwild, andere erweitern ihn auf Zusammenstöße mit Tieren aller Art. Folgeschäden durch ein Ausweichmanöver – wenn Sie also dem Tier ausweichen und verunfallen, ohne es zu berühren – sind dagegen meist nur über die Vollkasko gedeckt.

Was ist Haarwild?

Haarwild ist im Bundesjagdgesetz definiert und umfasst unter anderem Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild. Greift Ihre Teilkasko nur bei Haarwild, ist etwa der Zusammenstoß mit einem Reh oder Wildschwein versichert – ein Hund oder ein Vogel unter Umständen nicht. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich.

Das Sachverständigenverfahren in der Kasko

Anders als beim unverschuldeten Haftpflichtschaden sehen die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) bei Streit über die Schadenhöhe ein Sachverständigenverfahren vor. Dabei benennt jede Seite einen Sachverständigen; können diese sich nicht einigen, entscheidet ein gemeinsam bestimmter Obmann. Die Kosten dieses Verfahrens werden nach den Bedingungen anteilig getragen.

Eigener Gutachter beim Kaskoschaden – wer trägt die Kosten?

Beim reinen Kaskoschaden (Sie wickeln über die eigene Versicherung ab) trägt der Versicherer die Kosten eines selbst beauftragten Gutachters nicht automatisch – anders als beim unverschuldeten Unfall, wo die gegnerische Haftpflicht zahlt. Klären Sie daher vorab, ob ein eigenes Gutachten sinnvoll ist oder das Sachverständigenverfahren genutzt wird. Bei strittiger oder hoher Schadensumme schafft ein neutrales Gutachten eine belastbare Grundlage.

Passend dazu aus unserem Ratgeber: Abtretungserklärung beim Kfz-Gutachten: Vorteile & Risiken · Bagatellschaden: Gutachten oder Kostenvoranschlag? · Beweissicherung nach dem Unfall: warum jede Stunde zählt.

Beim Wildschaden steckt der Teufel in den Bedingungen: Haarwild oder alle Tiere, Teilkasko oder Vollkasko. Wer das vorher klärt, vermeidet die böse Überraschung bei der Regulierung.
Sebastian Gräning, Kfz-Sachverständiger

Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko bei einem Wildunfall?

Ja, beim Zusammenstoß mit Haarwild. Viele Tarife decken zusätzlich Tiere aller Art. Reine Ausweichschäden ohne Berührung sind dagegen meist Sache der Vollkasko.

Was zählt als Haarwild?

Nach dem Bundesjagdgesetz u. a. Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild. Greift die Teilkasko nur bei Haarwild, sind andere Tiere unter Umständen nicht versichert.

Wer zahlt den Gutachter beim Kaskoschaden?

Beim reinen Kaskoschaden trägt der Versicherer einen selbst beauftragten Gutachter nicht automatisch. Bei Streit über die Höhe greift das Sachverständigenverfahren der AKB mit anteiliger Kostenteilung.

Quellen

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