Unfall & Schaden

Beweissicherung nach dem Unfall: warum jede Stunde zählt

·4 Min. Lesezeit

Wenn der Unfallhergang strittig ist oder Aussage gegen Aussage steht, entscheidet am Ende die Beweislage. Das Problem: Spuren verschwinden schnell, Schäden werden repariert. Eine frühe, professionelle Beweissicherung hält den Zustand gerichtsfest fest – und stärkt Ihre Position nachhaltig.

Wann ist Beweissicherung wichtig?

Besonders bei einem strittigen Unfallhergang, bei drohender Beweisnot vor der Reparatur oder wenn die Schuldfrage unklar ist. Auch wenn die gegnerische Versicherung den Hergang anders darstellt, ist eine unabhängige Dokumentation Gold wert.

Warum jede Stunde zählt

Direkt nach dem Ereignis ist die Beweislage am klarsten: frische Schäden, Lackantragungen, Bruchstücke und Spuren lassen sich eindeutig zuordnen. Mit jedem Tag – und spätestens mit der Reparatur – gehen Beweise unwiederbringlich verloren. Deshalb gilt: so früh wie möglich sichern.

  • Schäden und Spuren fotografisch und technisch dokumentieren.
  • Schadenbild und Hergang plausibel zuordnen.
  • Gerichtsfeste Aufbereitung für Versicherung, Anwalt oder Gericht.

So läuft die Beweissicherung ab

Wir kommen kurzfristig zu Ihnen, nehmen den Fall vollständig auf und sichern Schäden und Spuren lückenlos. Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare, gerichtsfeste Dokumentation, mit der Sie und gegebenenfalls Ihr Anwalt sofort weiterarbeiten können.

Beweise haben ein Verfallsdatum. Was in den ersten Stunden nach dem Unfall nicht dokumentiert ist, lässt sich später kaum noch beweisen.
Sebastian Gräning, Kfz-Sachverständiger

Häufige Fragen

Wann sollte ich die Beweissicherung beauftragen?

So früh wie möglich – direkt nach dem Ereignis ist die Beweislage am klarsten. Wir kommen kurzfristig und sichern alles, bevor Spuren verloren gehen.

Ist die Dokumentation vor Gericht verwertbar?

Ja. Wir bereiten Schäden und Spuren gerichtsfest auf, sodass sie gegenüber Versicherung, Anwalt und Gericht Bestand haben.

Wer trägt die Kosten der Beweissicherung?

Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Kosten in der Regel Teil des erstattungsfähigen Schadens und werden von der Gegenseite getragen.

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