Unfall & Schaden
Nutzungsausfall oder Mietwagen nach dem Unfall – was steht Ihnen zu?
Während Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall repariert oder ersetzt wird, müssen Sie nicht auf eigene Kosten mobil bleiben. Sie haben die Wahl zwischen einem Mietwagen und einer Nutzungsausfallentschädigung. Beide trägt bei klarer Haftung die gegnerische Versicherung – wir erklären, was sich wann lohnt.
Nutzungsausfall oder Mietwagen – die Wahl liegt bei Ihnen
Wenn Sie während der Ausfallzeit auf einen Mietwagen verzichten, steht Ihnen stattdessen eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag zu, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können. Nehmen Sie einen Mietwagen, werden dessen Kosten ersetzt. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Ihrem Bedarf ab.
Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?
Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und wird anhand anerkannter Tabellen (Sanden/Danner/Küppersbusch) als Tagessatz bemessen. Je höherwertig und jünger das Fahrzeug, desto höher der Satz; bei sehr alten Fahrzeugen wird oft eine Klasse herabgestuft. Die angemessene Ausfalldauer ergibt sich aus dem Gutachten – also der kalkulierten Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer.
Mietwagen: was wird erstattet?
Erstattet wird in der Regel der ortsübliche Normaltarif für ein vergleichbares Fahrzeug – üblicherweise eine Fahrzeugklasse niedriger als Ihr eigenes, weil Sie sich eigene Betriebskosten ersparen. Vorsicht bei überteuerten Unfallersatztarifen: Hier kann die Versicherung die Erstattung kürzen. Klären Sie den Tarif vorab.
Voraussetzungen und Dauer
Ein Anspruch besteht nur bei Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit – Sie hätten das Fahrzeug also tatsächlich gefahren und wären dazu in der Lage gewesen. Maßgeblich ist außerdem eine angemessene Ausfalldauer: Wer zügig repariert oder ein Ersatzfahrzeug beschafft, ist auf der sicheren Seite. Ein neutrales Gutachten dokumentiert die nötige Dauer nachvollziehbar.
Viele nehmen reflexartig einen Mietwagen. Wer wenig fährt, holt mit der Nutzungsausfallentschädigung oft mehr heraus – steuerfrei und ohne Tarif-Ärger.
Häufige Fragen
Bekomme ich Nutzungsausfall, auch wenn ich keinen Mietwagen nehme?
Ja. Verzichten Sie auf einen Mietwagen, steht Ihnen für die Ausfalltage eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung nach Fahrzeugklasse zu.
Für wie viele Tage wird gezahlt?
Für die im Gutachten ermittelte angemessene Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer. Unnötige Verzögerungen werden nicht erstattet.
Warum bekomme ich beim Mietwagen nur eine niedrigere Klasse?
Weil Sie durch die Nichtnutzung des eigenen Fahrzeugs Betriebskosten sparen. Diese Eigenersparnis wird üblicherweise über eine Klasse niedriger angerechnet.