Lexikon
Gutachten-Glossar: die wichtigsten Begriffe erklärt
Versicherungsschreiben und Gutachten stecken voller Fachbegriffe, die über Ihr Geld entscheiden. Hier finden Sie jede wichtige Größe kurz erklärt – mit dem Link zur Vertiefung.
- Wiederbeschaffungswert (WBW)
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Der Preis, den Sie zahlen müssten, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug beim seriösen Händler zu kaufen – maßgeblich ist der regionale Markt zum Unfalltag. Der WBW ist die zentrale Größe bei der Totalschaden-Abrechnung.
Wiederbeschaffungswert, Restwert & Totalschaden → - Restwert
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Der Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Beim Totalschaden wird er vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Wichtig: Laut BGH zählt der regionale Markt – überregionale Höchstgebote aus Restwertbörsen müssen Sie in der Regel nicht akzeptieren.
Restwert zu hoch angesetzt? Ihre Rechte → - Wiederbeschaffungsaufwand
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Wiederbeschaffungswert minus Restwert – der Betrag, den die Versicherung beim wirtschaftlichen Totalschaden tatsächlich auszahlt.
Die wichtigsten Werte erklärt → - Merkantile Wertminderung
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Der Wertverlust, der einem Unfallfahrzeug trotz einwandfreier Reparatur am Markt bleibt – weil es als „Unfallwagen“ gilt. Sie ist beim unverschuldeten Unfall zusätzlich zur Reparatur zu ersetzen und wird ohne gutachterliche Bezifferung von Versicherern selten angeboten.
Merkantile Wertminderung einfach erklärt → - Wirtschaftlicher Totalschaden
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Liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Abgerechnet wird dann der Wiederbeschaffungsaufwand – es sei denn, Sie nutzen die 130-Prozent-Regel.
Totalschaden – darf ich weiterfahren? → - 130-Prozent-Regel
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Erlaubt die Reparatur trotz wirtschaftlichen Totalschadens, wenn die Kosten maximal 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen, fachgerecht und vollständig nach Gutachten repariert wird und Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzen (Integritätsinteresse).
130-%-Regel im Detail → - Integritätsinteresse
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Ihr rechtlich anerkanntes Interesse, das vertraute eigene Fahrzeug zu behalten statt es zu ersetzen. Es begründet die 130-Prozent-Regel und wird durch fachgerechte Reparatur plus Weiternutzung (i. d. R. 6 Monate) nachgewiesen.
Totalschaden & Ihre Optionen → - Fiktive Abrechnung
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Sie lassen sich den im Gutachten kalkulierten Reparaturbetrag (netto) auszahlen, statt reparieren zu lassen. Ihr gutes Recht nach einem unverschuldeten Unfall – die Verwendung des Geldes ist Ihre Sache.
Fiktive Abrechnung: Geld statt Reparatur → - Nutzungsausfallentschädigung
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Tagegeld für die Zeit, in der Sie Ihr Auto unfallbedingt nicht nutzen können und keinen Mietwagen nehmen. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse (Tabellen-Gruppen A–L), die Dauer nach dem Gutachten.
Nutzungsausfall-Rechner → - Bagatellschaden / Bagatellgrenze
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Unterhalb von rund 750 bis 1.000 Euro Schadenhöhe gilt ein Schaden als Bagatelle – dann reicht meist ein Kostenvoranschlag, und die Gutachterkosten sind nicht ohne Weiteres erstattungsfähig. Darüber ist das vollständige Gutachten der richtige Weg.
Gutachten oder Kostenvoranschlag? → - Quotelung / Haftungsquote
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Teilen sich beide Unfallbeteiligte die Schuld, wird der Schaden anteilig reguliert (z. B. 50:50 oder 70:30). Die Quote bestimmt, welchen Teil Ihrer Positionen die Gegenseite trägt – ein Grund mehr, jede Position sauber zu beziffern.
Ihre Ansprüche im Überblick → - Abzug „neu für alt“
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Ersetzt die Reparatur alte Teile durch neue und steigt dadurch der Fahrzeugwert messbar, darf die Versicherung einen Abzug vornehmen. In der Praxis wird dieser Abzug oft zu großzügig angesetzt – prüfenswert.
Kürzungs-Check → - UPE-Aufschläge
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Aufschläge auf die Unverbindliche Preisempfehlung bei Ersatzteilen, die viele Werkstätten kalkulieren. Sie sind erstattungsfähig, wenn sie regional üblich sind – eine der am häufigsten (und oft zu Unrecht) gekürzten Positionen.
Typische Kürzungen prüfen → - Verbringungskosten
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Kosten für den Transport des Fahrzeugs von der Karosserie- zur Lackiererei, wenn die Werkstatt keine eigene Lackiererei hat. Regional üblich und damit erstattungsfähig – wird von Versicherern trotzdem gern gestrichen.
Typische Kürzungen prüfen → - Reparaturbestätigung
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Der gutachterliche Nachweis, dass ein Schaden fachgerecht repariert wurde. Wichtig nach fiktiver Abrechnung – etwa um Nutzungsausfall zu erhalten, die 130-Prozent-Regel zu erfüllen oder den Vorschaden beim späteren Verkauf sauber zu belegen.
Wann Sie sie brauchen → - Schadenminderungspflicht
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Ihre Obliegenheit, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern – etwa bei der Wahl zwischen Mietwagen und Nutzungsausfall oder der Standzeit. Sie bedeutet aber nicht, dass Sie auf berechtigte Positionen verzichten müssen.
Mietwagen oder Nutzungsausfall? →
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