Wiederbeschaffungswert (WBW)

Der Preis, den Sie zahlen müssten, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug beim seriösen Händler zu kaufen – maßgeblich ist der regionale Markt zum Unfalltag. Der WBW ist die zentrale Größe bei der Totalschaden-Abrechnung.

Wiederbeschaffungswert, Restwert & Totalschaden →
Restwert

Der Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Beim Totalschaden wird er vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Wichtig: Laut BGH zählt der regionale Markt – überregionale Höchstgebote aus Restwertbörsen müssen Sie in der Regel nicht akzeptieren.

Restwert zu hoch angesetzt? Ihre Rechte →
Wiederbeschaffungsaufwand

Wiederbeschaffungswert minus Restwert – der Betrag, den die Versicherung beim wirtschaftlichen Totalschaden tatsächlich auszahlt.

Die wichtigsten Werte erklärt →
Merkantile Wertminderung

Der Wertverlust, der einem Unfallfahrzeug trotz einwandfreier Reparatur am Markt bleibt – weil es als „Unfallwagen“ gilt. Sie ist beim unverschuldeten Unfall zusätzlich zur Reparatur zu ersetzen und wird ohne gutachterliche Bezifferung von Versicherern selten angeboten.

Merkantile Wertminderung einfach erklärt →
Wirtschaftlicher Totalschaden

Liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Abgerechnet wird dann der Wiederbeschaffungsaufwand – es sei denn, Sie nutzen die 130-Prozent-Regel.

Totalschaden – darf ich weiterfahren? →
130-Prozent-Regel

Erlaubt die Reparatur trotz wirtschaftlichen Totalschadens, wenn die Kosten maximal 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen, fachgerecht und vollständig nach Gutachten repariert wird und Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzen (Integritätsinteresse).

130-%-Regel im Detail →
Integritätsinteresse

Ihr rechtlich anerkanntes Interesse, das vertraute eigene Fahrzeug zu behalten statt es zu ersetzen. Es begründet die 130-Prozent-Regel und wird durch fachgerechte Reparatur plus Weiternutzung (i. d. R. 6 Monate) nachgewiesen.

Totalschaden & Ihre Optionen →
Fiktive Abrechnung

Sie lassen sich den im Gutachten kalkulierten Reparaturbetrag (netto) auszahlen, statt reparieren zu lassen. Ihr gutes Recht nach einem unverschuldeten Unfall – die Verwendung des Geldes ist Ihre Sache.

Fiktive Abrechnung: Geld statt Reparatur →
Nutzungsausfallentschädigung

Tagegeld für die Zeit, in der Sie Ihr Auto unfallbedingt nicht nutzen können und keinen Mietwagen nehmen. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse (Tabellen-Gruppen A–L), die Dauer nach dem Gutachten.

Nutzungsausfall-Rechner →
Bagatellschaden / Bagatellgrenze

Unterhalb von rund 750 bis 1.000 Euro Schadenhöhe gilt ein Schaden als Bagatelle – dann reicht meist ein Kostenvoranschlag, und die Gutachterkosten sind nicht ohne Weiteres erstattungsfähig. Darüber ist das vollständige Gutachten der richtige Weg.

Gutachten oder Kostenvoranschlag? →
Quotelung / Haftungsquote

Teilen sich beide Unfallbeteiligte die Schuld, wird der Schaden anteilig reguliert (z. B. 50:50 oder 70:30). Die Quote bestimmt, welchen Teil Ihrer Positionen die Gegenseite trägt – ein Grund mehr, jede Position sauber zu beziffern.

Ihre Ansprüche im Überblick →
Abzug „neu für alt“

Ersetzt die Reparatur alte Teile durch neue und steigt dadurch der Fahrzeugwert messbar, darf die Versicherung einen Abzug vornehmen. In der Praxis wird dieser Abzug oft zu großzügig angesetzt – prüfenswert.

Kürzungs-Check →
UPE-Aufschläge

Aufschläge auf die Unverbindliche Preisempfehlung bei Ersatzteilen, die viele Werkstätten kalkulieren. Sie sind erstattungsfähig, wenn sie regional üblich sind – eine der am häufigsten (und oft zu Unrecht) gekürzten Positionen.

Typische Kürzungen prüfen →
Verbringungskosten

Kosten für den Transport des Fahrzeugs von der Karosserie- zur Lackiererei, wenn die Werkstatt keine eigene Lackiererei hat. Regional üblich und damit erstattungsfähig – wird von Versicherern trotzdem gern gestrichen.

Typische Kürzungen prüfen →
Reparaturbestätigung

Der gutachterliche Nachweis, dass ein Schaden fachgerecht repariert wurde. Wichtig nach fiktiver Abrechnung – etwa um Nutzungsausfall zu erhalten, die 130-Prozent-Regel zu erfüllen oder den Vorschaden beim späteren Verkauf sauber zu belegen.

Wann Sie sie brauchen →
Schadenminderungspflicht

Ihre Obliegenheit, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern – etwa bei der Wahl zwischen Mietwagen und Nutzungsausfall oder der Standzeit. Sie bedeutet aber nicht, dass Sie auf berechtigte Positionen verzichten müssen.

Mietwagen oder Nutzungsausfall? →

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