Unfall & Schaden
Nach dem Unfall richtig handeln: Checkliste & Ihre Ansprüche
Nach einem Unfall zählt jeder Schritt – wer ruhig und richtig handelt, sichert seine Beweise und seine Ansprüche. Diese Checkliste führt Sie durch die wichtigsten Sofortmaßnahmen und zeigt, welche Schadenpositionen Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall zustehen.
Sofort an der Unfallstelle
Ruhe bewahren und der Reihe nach vorgehen:
- Unfallstelle sichern: Warnblinker an, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen.
- Bei Verletzten oder unklarer Lage: Polizei (110) und Rettungsdienst rufen.
- Beweise sichern: Fotos von Fahrzeugstellung, Schäden, Kennzeichen, Bremsspuren und Umgebung.
- Daten austauschen: Name, Anschrift, Kfz-Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren.
- Zeugen ansprechen und Kontaktdaten festhalten.
Was Sie besser nicht tun
Unterschreiben Sie an der Unfallstelle kein Schuldanerkenntnis und lassen Sie sich nicht zu einer vorschnellen Schadenabwicklung über die gegnerische Versicherung drängen. Schicken Sie den Schaden nicht ungesehen in eine von der Versicherung benannte Werkstatt – Sie entscheiden über Gutachter und Werkstatt selbst.
Eigenen Gutachter beauftragen
Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze, beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Er dokumentiert den Schaden lückenlos, kalkuliert die Reparaturkosten und weist alle erstattungsfähigen Positionen aus – die Grundlage für eine vollständige Regulierung.
Diese Schadenpositionen stehen Ihnen zu
Bei einem unverschuldeten Unfall ersetzt die gegnerische Haftpflicht weit mehr als nur die Reparaturkosten:
- Reparaturkosten oder – bei Totalschaden – der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
- Merkantile Wertminderung: der verbleibende Minderwert trotz fachgerechter Reparatur.
- Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur.
- Abschlepp-, An- und Abmeldekosten.
- Eine Auslagen- bzw. Kostenpauschale für Telefon, Porto und Wege.
- Bei Personenschaden: Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten.
Die meisten verlorenen Ansprüche gehen nicht vor Gericht verloren, sondern in den ersten Stunden nach dem Unfall – durch fehlende Fotos und vorschnelle Unterschriften.
Häufige Fragen
Muss ich nach einem Unfall immer die Polizei rufen?
Bei Personenschäden, unklarer Schuldlage, hohem Sachschaden oder Streit ja. Bei kleinen, eindeutigen Blechschäden mit kooperativem Gegner genügt oft ein sorgfältiger Datenaustausch mit Fotodokumentation.
Welche Schadenpositionen werden oft vergessen?
Vor allem die merkantile Wertminderung, der Nutzungsausfall und die Auslagenpauschale. Ein unabhängiges Gutachten weist diese Positionen vollständig aus.
Darf ich mein Auto vor der Begutachtung reparieren lassen?
Besser nicht. Lassen Sie den Schaden zuerst begutachten – sonst ist die Beweislage für die Regulierung schwächer.