Wert & Abrechnung

Merkantile Wertminderung einfach erklärt

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Ein repariertes Unfallfahrzeug ist beim Verkauf weniger wert als ein unfallfreies – selbst wenn die Reparatur einwandfrei war. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Sie ist eine eigenständige, erstattungsfähige Schadenposition, die häufig übersehen wird.

Was bedeutet merkantile Wertminderung?

Die merkantile Wertminderung ist der Minderwert, der einem Fahrzeug allein deshalb anhaftet, weil es ein Unfallfahrzeug ist. Käufer zahlen für ein Auto mit Unfallhistorie weniger – aus Sorge vor verdeckten Folgeschäden. Dieser Vertrauensabschlag am Markt bleibt bestehen, obwohl technisch fachgerecht repariert wurde.

Wann fällt sie an?

Eine merkantile Wertminderung kommt vor allem bei jüngeren Fahrzeugen mit moderater Laufleistung in Betracht und bei Schäden, die über einen reinen Bagatellschaden hinausgehen. Mit zunehmendem Alter und hoher Laufleistung sinkt sie und entfällt bei sehr alten Fahrzeugen meist ganz.

  • Eher relevant: jüngere Fahrzeuge, geringe bis mittlere Laufleistung, erheblicher Schaden.
  • Eher gering oder entfallend: hohes Alter, hohe Laufleistung, kleiner Schaden.

Wie wird sie berechnet?

Den genauen Betrag ermittelt der Sachverständige im Gutachten anhand anerkannter Berechnungsmodelle (etwa nach Ruhkopf/Sahm, dem Marktrelevanz- und Faktorenmodell oder der BVSK-Methode). Maßgeblich sind Fahrzeugwert, Schadenumfang, Alter und Laufleistung. Wichtig ist eine nachvollziehbare, marktbezogene Begründung – damit die Position gegenüber der Versicherung Bestand hat.

Wer zahlt die Wertminderung?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die merkantile Wertminderung – zusätzlich zu den Reparaturkosten. Sie steht Ihnen selbst dann zu, wenn Sie das Fahrzeug behalten und gar nicht verkaufen.

Die Wertminderung ist die am häufigsten übersehene Schadenposition. Wer sie nicht ausweisen lässt, verschenkt oft mehrere hundert bis tausend Euro.
Sebastian Gräning, Kfz-Sachverständiger

Häufige Fragen

Bekomme ich die Wertminderung auch, wenn ich das Auto behalte?

Ja. Der Anspruch auf merkantile Wertminderung besteht unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug verkaufen oder weiterfahren.

Gibt es Wertminderung auch bei älteren Autos?

Mit steigendem Alter und hoher Laufleistung sinkt die Wertminderung und entfällt bei sehr alten Fahrzeugen häufig ganz. Maßgeblich ist immer der Einzelfall.

Wie wird die Höhe der Wertminderung bestimmt?

Der Sachverständige berechnet sie mit anerkannten Modellen anhand von Fahrzeugwert, Schadenumfang, Alter und Laufleistung und begründet sie marktbezogen im Gutachten.

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