Wert & Abrechnung
Neuwagen-Unfall: Wann Sie die Neupreisentschädigung bekommen
Ein Neuwagen verliert schon nach wenigen Wochen deutlich an Wert. Wird ein fast neues Auto bei einem Unfall erheblich beschädigt, wäre der bloße Wiederbeschaffungswert für Sie ein schlechtes Geschäft. Genau hier greift die Neupreisentschädigung.
Was ist die Neupreisentschädigung?
Bei einem erheblich beschädigten, fabrikneuen Fahrzeug können Sie statt des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis ersetzt verlangen – also den Preis für ein gleichwertiges Neufahrzeug. So werden Sie nicht für den schnellen Wertverlust eines Neuwagens bestraft, den ein anderer verursacht hat.
Die Voraussetzungen: 1 Monat / 1.000 km
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 9. Juni 2009, VI ZR 110/08) gilt ein Fahrzeug nur als „fabrikneu“, wenn es im Unfallzeitpunkt nicht länger als rund einen Monat zugelassen ist und nicht mehr als etwa 1.000 Kilometer gelaufen hat. Außerdem muss ein erheblicher Schaden vorliegen – ein kleiner Blechschaden reicht nicht.
- Erstzulassung höchstens etwa einen Monat her.
- Fahrleistung bis etwa 1.000 Kilometer.
- Erheblicher Schaden (kein Bagatellschaden).
Auch über die Vollkasko möglich
Viele Vollkaskotarife enthalten eine eigene Neupreis- bzw. Neuwertentschädigung – oft mit längeren Fristen von mehreren Monaten ab Erstzulassung. Ob über die gegnerische Haftpflicht oder die eigene Vollkasko: Ein Gutachten belegt den erheblichen Schaden und den Anspruch sauber.
Neuwertentschädigung über die Vollkasko
Unabhängig vom Haftpflichtanspruch bieten viele Vollkaskotarife eine eigene Neuwert- bzw. Neupreisentschädigung. Die Fristen sind hier oft länger als bei der Haftpflicht: Je nach Tarif zahlt die Vollkasko bei Totalschaden den Neupreis etwa innerhalb von 6, 12 oder sogar 24 Monaten ab Erstzulassung. Ein Blick in Ihre Versicherungsbedingungen lohnt sich.
Passend dazu aus unserem Ratgeber: Fiktive Abrechnung nach dem Unfall: Geld statt Reparatur · Gebrauchtwagen-Check vor dem Kauf: versteckte Mängel erkennen · Restwert beim Unfallauto zu hoch angesetzt? Ihre Rechte.
Beim Neuwagen ist der Wiederbeschaffungswert schon nach Wochen tausende Euro unter dem Kaufpreis. Wer die Neupreisentschädigung kennt, lässt sich das nicht aufdrücken.
Häufige Fragen
Wann bekomme ich nach einem Unfall den Neupreis statt des Wiederbeschaffungswerts?
Wenn das Fahrzeug fabrikneu ist – nach BGH höchstens rund einen Monat zugelassen, maximal etwa 1.000 km – und ein erheblicher Schaden vorliegt.
Gilt das auch für die Vollkasko?
Ja, viele Vollkaskotarife enthalten eine eigene Neupreis- oder Neuwertentschädigung, häufig mit längeren Fristen von mehreren Monaten.
Reicht ein kleiner Schaden für die Neupreisentschädigung?
Nein. Es muss ein erheblicher Schaden vorliegen; ein Bagatellschaden genügt nicht.
Zahlt auch die Vollkasko eine Neuwertentschädigung?
Ja, viele Vollkaskotarife enthalten eine eigene Neuwert- oder Neupreisentschädigung – oft mit längeren Fristen von 6, 12 oder 24 Monaten ab Erstzulassung. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen.
Quellen
- BGH, Urteil vom 09.06.2009 – VI ZR 110/08 (Neupreisentschädigung) — Bundesgerichtshof
- Neuwagen-Unfall und Entschädigung — ADAC