Leistung
Schadengutachten (Kfz)
Nach einem Unfall ermitteln wir Schadenumfang, Reparaturweg und Wertminderung – neutral, versicherungskonform und in Verfahren belastbar.
Worauf es ankommt
– Schadengutachten (Kfz)
Wir erfassen Schäden, Reparaturweg und Wertminderung transparent. Das Gutachten ist versicherungskonform und gerichtsfest – damit Ihre Regulierung zügig und in Ihrem Sinne läuft.
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger im Raum Reinbek und Hamburg arbeiten wir neutral, dokumentieren lückenlos und begründen jedes Ergebnis nachvollziehbar – damit Ihre Anfrage schnell und in Ihrem Sinne bearbeitet wird.
Gut zu wissen
Warum ein eigenes Schadengutachten so wichtig ist
Nach einem Unfall haben Sie als Geschädigter nach § 249 BGB Anspruch auf vollständigen Ersatz Ihres Schadens – und zwar auf Basis einer neutralen Feststellung, nicht auf Basis der Einschätzung der gegnerischen Versicherung. Ein unabhängiges Schadengutachten dokumentiert Schadenumfang, Reparaturweg und Wertminderung, bevor Spuren durch Reparatur oder Witterung verloren gehen.
Kurzgutachten oder Besichtigungen im Auftrag der Versicherung fallen erfahrungsgemäß häufig knapper aus. Mit einem eigenen Gutachten verhandeln Sie auf Augenhöhe – und haben ein belastbares Beweismittel, falls es später doch vor Gericht geht.
Was im Unfallgutachten steht
Ein vollständiges Schadengutachten umfasst deutlich mehr als die Reparaturkosten: Wiederbeschaffungswert und Restwert, merkantile Wertminderung, die voraussichtliche Reparatur- und Nutzungsausfalldauer, Angaben zur Fahrbereitschaft und Verkehrssicherheit sowie eine lückenlose Fotodokumentation. Jede Position ist begründet und nachvollziehbar kalkuliert.
Genau diese Vollständigkeit entscheidet über Ihre Ansprüche: Nutzungsausfall wird etwa nur für die im Gutachten ausgewiesene Dauer erstattet, und die merkantile Wertminderung wird ohne gutachterliche Feststellung von Versicherern regelmäßig gar nicht erst angeboten.
Totalschaden, 130-Prozent-Regel und fiktive Abrechnung
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden – abgerechnet wird dann grundsätzlich der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert). Wollen Sie Ihr Fahrzeug trotzdem behalten und reparieren, erlaubt die Rechtsprechung dies bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts, wenn fachgerecht und vollständig repariert wird und Sie das Fahrzeug weiter nutzen.
Sie müssen übrigens nicht reparieren lassen: Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten kalkulierten Nettokosten auszahlen. Welche Variante sich in Ihrem Fall rechnet, zeigt das Gutachten schwarz auf weiß.
Wie die Schadensbewertung abläuft
Am Anfang steht ein kurzes Telefonat: Sie schildern den Autounfall, wir klären die wichtigsten Voraussetzungen – Haftungslage, ungefähre Schadenshöhe, ob der Unfallverursacher bekannt ist und welche Daten bereits vorliegen. Aus diesen Informationen ergibt sich, ob ein vollständiges Schadengutachten, eine reine Beweissicherung oder ausnahmsweise ein Kostenvoranschlag der passende Weg ist. Termine vergeben wir kurzfristig; die Begutachtung findet dort statt, wo das Fahrzeug steht.
Bei der Besichtigung selbst geht es um Sachverstand und Sorgfalt in der Dokumentation. Wir erfassen Fahrzeugschäden systematisch, prüfen verdeckte Bereiche hinter Verkleidungen, messen Lackschichtdicken, lesen bei Bedarf den Fehlerspeicher aus und halten Vorschäden, Ausstattung sowie Kilometerstand fest. Diese Aufnahme ist die Grundlage für alles Weitere – bei Kraftfahrzeugen aller Art, vom Kleinwagen bis zum Transporter.
Danach folgt die Erstellung des Gutachtens mit begründeter Kalkulation. Auf Wunsch geht es direkt an Ihren Anwalt und an den Versicherer. Diese Hilfestellung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gehört für uns zum Auftrag: Ein Gutachten, das im Schrank liegt, hat noch niemandem geholfen.
Woran Sie einen guten Kfz-Schadengutachter erkennen
Die Bezeichnung „Schadengutachter" ist ebenso wenig geschützt wie „Sachverständiger" – geschützt ist allein der Zusatz „öffentlich bestellt" (§ 36 GewO). Für Privatkunden zählen deshalb nachprüfbare Merkmale: Unabhängigkeit von Versicherungen, eine belegte Qualifikation, eine bestehende Berufshaftpflicht und echte Bewertungen. Wer diese vier Punkte erfragt, hat schnell einen Überblick über die Qualität eines Anbieters.
Ein zweiter Hinweis: Achten Sie darauf, welche Inhalte im Gutachten überhaupt vorgesehen sind. Fehlen Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert oder die Ausfalldauer, ist es kein vollwertiges Schadengutachten – und Positionen, die dort fehlen, zahlt später niemand nach. Unser Schwerpunkt liegt auf genau dieser Vollständigkeit, ergänzt um die Fahrzeugbewertung als zweites Standbein.
Zur Verantwortung eines unabhängigen Gutachters gehört schließlich auch, abzuraten: Wenn sich ein Gutachten für Sie wirtschaftlich nicht lohnt, sagen wir das vor der Beauftragung. Fragen dazu beantworten wir kostenfrei – die Suche nach dem passenden Weg ist Teil unserer Beratung, nicht ein separater Service.
Unser einfacher
Ablauf
Von der ersten Anfrage bis zum fertigen Gutachten – unkompliziert und transparent.
Kontakt & Termin
Sie schildern uns kurz den Schaden – wir vereinbaren zeitnah einen Termin, telefonisch in 10 Minuten geklärt.
Besichtigung vor Ort
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug in Reinbek und Umgebung und dokumentieren den Schaden lückenlos mit Fotos.
Gutachten & Übergabe
Sie erhalten ein nachvollziehbares, versicherungskonformes Gutachten – auf Wunsch direkt an Anwalt oder Versicherer.
Häufige Fragen
– Schadengutachten (Kfz)
Wer zahlt das Schadengutachten nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei klarer Haftung zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung – für Sie ist das Gutachten dann kostenlos. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab und unterstützen Sie bei der Regulierung.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden. Wir kommen für die Besichtigung zu Ihnen – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Eine telefonische Ersteinschätzung gibt es sofort.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?
Oberhalb der Bagatellgrenze von rund 750 Euro ist ein vollständiges Gutachten sinnvoll und erstattungsfähig. Darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag – wir sagen Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall passt.
Ist das Gutachten gerichtsfest und für Versicherungen anerkannt?
Ja. Wir dokumentieren lückenlos, kalkulieren nachvollziehbar und arbeiten versicherungskonform – unsere Gutachten halten auch vor Gericht stand.
Schadengutachten (Kfz) vor Ort
– in Ihrer Stadt
Von unserem Büro in Reinbek aus sind wir im gesamten Hamburger Osten und Umland im Einsatz – mit kurzer Anfahrt und Vor-Ort-Terminen meist innerhalb von 24–48 Stunden:
Ratgeber zum Thema: Was kostet ein Kfz-Gutachten – und wer zahlt nach einem Unfall? · Nach dem Unfall richtig handeln: Checkliste & Ihre Ansprüche · Wie läuft ein Kfz-Gutachten ab? Ablauf, Kosten & Dauer · Versicherung kürzt das Gutachten? Das sind Ihre Rechte.
Schaden gehabt? Wir verschaffen Ihnen Klarheit.
Unverbindliche Ersteinschätzung – telefonisch in 10 Minuten geklärt. Bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenfrei.