Leistung

Haftpflichtschaden

Unverschuldet verunfallt? Wir erstellen Ihr Haftpflichtschaden-Gutachten – bei klarer Haftungslage kostenfrei für Sie, auf Wunsch mit Anwaltspartner.

Gutachten-Unterlagen auf der Motorhaube eines Fahrzeugs

Worauf es ankommt
– Haftpflichtschaden

Wir dokumentieren den Schaden, kalkulieren Reparaturkosten und kommunizieren versicherungskonform. Auf Wunsch unterstützen wir bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – bei Bedarf in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Advocardo.

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger im Raum Reinbek und Hamburg arbeiten wir neutral, dokumentieren lückenlos und begründen jedes Ergebnis nachvollziehbar – damit Ihre Anfrage schnell und in Ihrem Sinne bearbeitet wird.

Gut zu wissen

Ihre Rechte als Geschädigter

Beim unverschuldeten Unfall gilt: Sie wählen den Sachverständigen – nicht die gegnerische Versicherung. Der Bundesgerichtshof hat die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines eigenen Gutachters ausdrücklich bestätigt (BGH, Az. VI ZR 67/06). Ebenso frei sind Sie in der Wahl der Werkstatt, und auch die Kosten eines Anwalts trägt bei klarer Haftung die Gegenseite.

Lassen Sie sich deshalb nicht auf das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung verweisen: Deren Partnernetz arbeitet im Interesse des Versicherers, nicht in Ihrem.

Diese Positionen stehen Ihnen zu

Neben den Reparaturkosten umfasst Ihr Anspruch regelmäßig: die merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen für die Reparaturdauer, Abschlepp- und Standkosten, An- und Abmeldekosten bei Totalschaden sowie eine allgemeine Auslagenpauschale (üblich sind 25–30 €). Bei Verletzungen kommen Schmerzensgeld und Behandlungskosten hinzu.

Unser Gutachten weist jede dieser Positionen einzeln und begründet aus – die Grundlage dafür, dass Sie nichts verschenken.

Wenn die Versicherung kürzt

Viele Regulierer kürzen systematisch: mit Prüfberichten externer Dienstleister, Verweisen auf günstigere Referenzwerkstätten oder pauschalen Abzügen bei Stundensätzen und Ersatzteilen. Ein detailliert begründetes Gutachten macht solche Kürzungen angreifbar, weil jeder Rechenschritt belegt ist.

Kommt es trotzdem zum Streit, stimmen wir uns auf Wunsch mit unserem Partneranwalt ab – bei unverschuldetem Unfall trägt auch diese Kosten in aller Regel die Gegenseite.

Unser einfacher
Ablauf

Von der ersten Anfrage bis zum fertigen Gutachten – unkompliziert und transparent.

Kontakt & Termin

Sie schildern uns kurz den Schaden – wir vereinbaren zeitnah einen Termin, telefonisch in 10 Minuten geklärt.

Besichtigung vor Ort

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug in Reinbek und Umgebung und dokumentieren den Schaden lückenlos mit Fotos.

Gutachten & Übergabe

Sie erhalten ein nachvollziehbares, versicherungskonformes Gutachten – auf Wunsch direkt an Anwalt oder Versicherer.

Häufige Fragen
– Haftpflichtschaden

Übernimmt die gegnerische Versicherung wirklich alle Kosten?

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht Gutachterkosten, Reparatur und Wertminderung. Auf Wunsch koordinieren wir mit unserem Partneranwalt die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter dürfen Sie Ihren Sachverständigen frei wählen – die Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben. Ein unabhängiges Gutachten wahrt Ihre Interessen.

Welche Ansprüche habe ich neben der Reparatur?

Je nach Fall: merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, An- und Abmeldekosten sowie eine Auslagenpauschale. Wir weisen alle Positionen nachvollziehbar aus.

Was passiert bei strittiger Haftung?

Dann dokumentieren wir besonders sorgfältig und empfehlen die frühzeitige Abstimmung mit einem Anwalt. Die Kostenfrage klären wir vorab transparent mit Ihnen.

Schaden gehabt? Wir verschaffen Ihnen Klarheit.

Unverbindliche Ersteinschätzung – telefonisch in 10 Minuten geklärt. Bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenfrei.