Unfall & Schaden
Freie Gutachterwahl: Ihr Recht auf einen eigenen Sachverständigen
Nach einem unverschuldeten Unfall klingelt oft schnell die gegnerische Versicherung und bietet „ihren“ Schadenservice oder Prüfdienst an. Was viele nicht wissen: Sie sind dazu nicht verpflichtet. Sie haben das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu wählen.
Ihr gutes Recht: die freie Wahl
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie den Kfz-Sachverständigen frei bestimmen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen weder einen Gutachter vorschreiben noch verlangen, dass nur ihr eigener Prüfdienst den Schaden aufnimmt. Die Kosten des von Ihnen beauftragten Gutachtens trägt bei klarer Haftung die Gegenseite.
Warum ein unabhängiger Gutachter Ihre Position stärkt
Ein Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet im Interesse des Versicherers – tendenziell schadenmindernd. Ein unabhängiger Sachverständiger vertritt dagegen ausschließlich Ihre Interessen: Er weist alle berechtigten Positionen vollständig aus, von der Wertminderung bis zum Nutzungsausfall, und dokumentiert neutral und gerichtsfest.
Typische Fallen – und wie Sie sie umgehen
Lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Schadenaufnahme durch die Gegenseite drängen und unterschreiben Sie keine Erklärungen, deren Tragweite Sie nicht überblicken. Beauftragen Sie zuerst Ihren eigenen Gutachter – und reparieren Sie das Fahrzeug erst nach der Begutachtung.
- Keinen Gutachter aufdrängen lassen – Sie entscheiden.
- Vor der Reparatur begutachten lassen, nicht danach.
- Im Zweifel zusätzlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einbinden.
Der Prüfdienst der Gegenseite sucht nach Gründen zu kürzen. Ein unabhängiger Gutachter sucht nach allem, was Ihnen zusteht. Dieser Unterschied ist bares Geld wert.
Häufige Fragen
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Sie haben die freie Wahl des Sachverständigen. Die Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben.
Wer zahlt meinen eigenen Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall mit klarer Haftung trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten Ihres Gutachtens.
Sollte ich zusätzlich einen Anwalt einschalten?
Bei höheren Schäden, unklarer Haftung oder Streit mit der Versicherung ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sinnvoll – seine Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall ebenfalls die Gegenseite.