Unfall & Schaden
Was kostet ein Kfz-Gutachten – und wer zahlt nach einem Unfall?
Nach einem Unfall ist die häufigste Frage: „Muss ich das Gutachten selbst bezahlen?“ Die gute Nachricht – bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nicht. Wer wann zahlt, was ein Gutachten kostet und warum Sie Ihren Gutachter frei wählen dürfen, erklären wir hier Schritt für Schritt.
Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
Entscheidend ist die Schuldfrage. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Schadengutachtens zum erstattungsfähigen Schaden – sie werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. Für Sie als Geschädigten ist das Gutachten dann kostenfrei.
Anders sieht es bei Kasko- oder selbst verursachten Schäden aus: Hier rechnet meist die eigene Kaskoversicherung mit einem von ihr beauftragten Gutachter ab, oder Sie tragen die Kosten selbst. In diesen Fällen besprechen wir den Aufwand vorab transparent, damit es keine Überraschungen gibt.
Die Bagatellgrenze: ab wann lohnt ein Gutachten?
Bei sehr kleinen Schäden – der sogenannten Bagatellgrenze, die in der Praxis bei etwa 750 Euro liegt – reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Liegt der Schaden darüber, haben Sie als unverschuldet Geschädigter Anspruch auf ein vollständiges Sachverständigengutachten auf Kosten der Gegenseite.
Im Zweifel klären wir die Schadenhöhe in einer kurzen telefonischen Ersteinschätzung – so wissen Sie sofort, ob sich ein Gutachten lohnt.
Was kostet ein Kfz-Gutachten konkret?
Eine feste Pauschale gibt es nicht. Die Vergütung eines Schadengutachtens orientiert sich üblicherweise an der ermittelten Schadenhöhe und am Aufwand. Das ist branchenüblich und von der Rechtsprechung anerkannt: Der Sachverständige darf sein Honorar an der Schadenhöhe ausrichten.
Wichtig: Weil bei unverschuldetem Unfall die Gegenseite zahlt, entstehen Ihnen daraus keine Kosten. Bei Eigen- oder Kaskoschäden erhalten Sie vorab eine faire, transparente Einschätzung – ohne versteckte Posten.
Freie Gutachterwahl – Ihr gutes Recht
Als Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben und auch nicht „ihren“ Prüfdienst aufdrängen. Ein unabhängiger Gutachter vertritt ausschließlich Ihre Interessen – nicht die der Versicherung.
Genau hier liegt der Vorteil eines neutralen Sachverständigen: Er weist alle berechtigten Positionen vollständig aus, damit Sie keine Ansprüche verschenken.
Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie ihren Gutachter selbst wählen dürfen. Genau diese Unabhängigkeit entscheidet oft darüber, ob am Ende der volle Schaden ersetzt wird.
Häufige Fragen
Muss ich das Kfz-Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall selbst bezahlen?
Nein. Bei klarer Haftung der Gegenseite zählt das Gutachten zum erstattungsfähigen Schaden und wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Darf die Versicherung mir einen eigenen Gutachter vorschreiben?
Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen. Die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter aufzwingen.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten statt eines Kostenvoranschlags?
In der Regel oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro. Darunter genügt häufig ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.