Unfall & Schaden

Versicherung kürzt das Gutachten? Das sind Ihre Rechte

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Das Gutachten liegt vor, doch die gegnerische Versicherung zahlt weniger als berechnet: Per „Prüfbericht“ werden Positionen gestrichen. Das ist Methode – und oft unberechtigt. Wir zeigen, welche Kürzungen typisch sind, was der BGH dazu sagt und wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Warum die Versicherung kürzt: der Prüfbericht

Viele Versicherer lassen eingereichte Gutachten von externen Dienstleistern automatisiert prüfen. Das Ergebnis ist ein Prüf- oder Kürzungsbericht, der einzelne Positionen nach unten korrigiert. Ziel ist, die Auszahlung zu senken – nicht, Ihren Schaden korrekt abzubilden.

Diese Kürzungen sind oft unberechtigt

Besonders häufig wird an diesen Posten gekürzt:

  • UPE-Aufschläge (Aufschläge auf Ersatzteilpreise) werden gestrichen.
  • Verbringungskosten (Transport zur Lackiererei) werden nicht anerkannt.
  • Stundenverrechnungssätze werden auf eine günstigere Werkstatt gedrückt.
  • Verweis auf eine angeblich gleichwertige, billigere Werkstatt.

Werkstattrisiko: der BGH stärkt Geschädigte

Mit dem Urteil vom 16. Januar 2024 (VI ZR 253/22) hat der Bundesgerichtshof das Werkstattrisiko klar dem Schädiger zugeordnet. Sind die tatsächlichen Reparaturkosten höher als üblich, ohne dass Sie das erkennen oder beeinflussen konnten, geht das nicht zu Ihren Lasten. Ihr neutrales Gutachten ist die maßgebliche Grundlage – nicht der Prüfbericht der Versicherung.

Was tun bei einer Kürzung?

Akzeptieren Sie eine Kürzung nicht vorschnell. So gehen Sie vor:

  • Kürzung schriftlich anfordern und mit dem Gutachten abgleichen.
  • Auf das Gutachten und – bei erfolgter Reparatur – die Werkstattrechnung verweisen.
  • Sachverständigen und gegebenenfalls einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Passend dazu aus unserem Ratgeber: Abtretungserklärung beim Kfz-Gutachten: Vorteile & Risiken · Bagatellschaden: Gutachten oder Kostenvoranschlag? · Beweissicherung nach dem Unfall: warum jede Stunde zählt.

Ein Prüfbericht ist kein Gegengutachten, sondern ein Sparvorschlag der Versicherung. Wer das weiß, akzeptiert die Kürzung nicht – und bekommt am Ende meist den vollen Betrag.
Sebastian Gräning, Kfz-Sachverständiger

Häufige Fragen

Darf die Versicherung mein Gutachten einfach kürzen?

Sie darf prüfen und kürzen, doch viele Kürzungen sind unberechtigt. Maßgeblich ist Ihr neutrales Gutachten – Sie müssen einen Prüfbericht nicht akzeptieren.

Was sind UPE-Aufschläge und Verbringungskosten?

UPE-Aufschläge sind übliche Aufschläge auf Ersatzteilpreise, Verbringungskosten der Transport zur Lackiererei. Beide sind in der Regel erstattungsfähig und werden oft zu Unrecht gestrichen.

Was bedeutet das BGH-Urteil VI ZR 253/22 für mich?

Der BGH hat das Werkstattrisiko dem Schädiger zugeordnet. Höhere tatsächliche Reparaturkosten, die Sie nicht zu vertreten haben, sind erstattungsfähig.

Quellen

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