Unfall & Schaden
Wie läuft ein Kfz-Gutachten ab? Ablauf, Kosten & Dauer
Nach einem Schaden wollen Sie schnell Klarheit: Wie läuft ein Kfz-Gutachten ab, wie lange dauert es und was kostet es? Hier finden Sie den kompletten Ablauf Schritt für Schritt, realistische Zeitangaben und die wichtigsten Regeln – von der Bagatellgrenze bis zum aktuellen BGH-Urteil zum Werkstattrisiko.
Wie lange dauert ein Kfz-Gutachten?
In den allermeisten Fällen geht es schnell: Den Besichtigungstermin vergeben wir kurzfristig, das fertige Gutachten liegt anschließend in der Regel innerhalb weniger Werktage vor. Bei dringenden Fällen ist auch eine beschleunigte Bearbeitung möglich.
Termin meist in 24–48 Stunden
Einen Vor-Ort-Termin zur Schadenaufnahme bekommen Sie üblicherweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Eine erste telefonische Einschätzung gibt es sofort.
Fertiges Gutachten in 1–3 Werktagen
Nach der Besichtigung erstellen wir das vollständige Gutachten in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen und übermitteln es auf Wunsch direkt an Versicherung, Anwalt oder Werkstatt.
Ablauf Schritt für Schritt
Ein Kfz-Schadengutachten folgt einem klaren, nachvollziehbaren Ablauf:
- Kontakt & Terminvereinbarung – telefonische Ersteinschätzung, kurzfristiger Termin.
- Besichtigung & Schadenaufnahme vor Ort mit lückenloser Fotodokumentation.
- Kalkulation der Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und marktüblichen Sätzen.
- Ermittlung von Wiederbeschaffungswert, Restwert und merkantilem Minderwert (sofern relevant).
- Zustellung des fertigen Gutachtens an Sie – auf Wunsch direkt an Versicherung, Anwalt oder Werkstatt.
Kfz-Gutachter beauftragen: So gehen Sie vor
Einen Kfz-Gutachter zu beauftragen ist unkompliziert: Ein Anruf oder eine kurze Nachricht mit ein paar Handyfotos vom Schaden genügt – alles Weitere klären wir im Erstgespräch. Sie brauchen dafür weder ein Okay der Versicherung noch einen Werkstatttermin.
Hilfreich für den Termin sind Fahrzeugschein, Serviceheft (falls vorhanden) und – beim Haftpflichtschaden – die Daten der Gegenseite bzw. die Schadennummer. Wichtig: Beauftragen Sie den Gutachter, BEVOR repariert wird, und lassen Sie sich von der gegnerischen Versicherung keinen eigenen Gutachter aufdrängen – als Geschädigter wählen Sie frei.
- Kontakt aufnehmen: anrufen oder Fotos per WhatsApp/E-Mail senden – Ersteinschätzung sofort.
- Termin abstimmen: Besichtigung dort, wo das Fahrzeug steht (zu Hause, Arbeit, Werkstatt).
- Unterlagen bereitlegen: Fahrzeugschein, ggf. Serviceheft und Daten der Gegenseite.
- Nichts reparieren, bevor der Schaden dokumentiert ist – sonst droht Beweisverlust.
- Gutachten erhalten: auf Wunsch senden wir es direkt an Versicherung oder Anwalt.
Ab wann lohnt sich ein Gutachten? Die Bagatellgrenze
Bei sehr kleinen Schäden – der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro – genügt häufig ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Liegt der Schaden darüber, haben Sie als unverschuldet Geschädigter Anspruch auf ein vollständiges Sachverständigengutachten. Wichtig: Den Gutachter wählen Sie frei – die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben.
Was kostet das Gutachten – und wer zahlt?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens – für Sie ist es dann kostenfrei. Das Honorar darf sich an der ermittelten Schadenhöhe orientieren; eine bundesweit einheitliche Pauschale gibt es nicht. Bei Kasko- oder Eigenschäden besprechen wir die Kosten vorab transparent.
Werkstattrisiko: das BGH-Urteil von 2024
Mit mehreren Urteilen vom 16. Januar 2024 hat der Bundesgerichtshof die Position von Unfallgeschädigten gestärkt: Das sogenannte Werkstattrisiko trägt der Schädiger. Stellt sich eine Reparatur im Nachhinein als unwirtschaftlich oder überteuert heraus, ohne dass der Geschädigte dies erkennen oder zu vertreten hat, geht das nicht zu seinen Lasten. Ein neutrales Gutachten ist dafür die entscheidende Grundlage – es dokumentiert den erforderlichen Reparaturweg objektiv.
Passend dazu aus unserem Ratgeber: Was steht in einem Kfz-Gutachten? Alle Inhalte erklärt · Was kostet ein Kfz-Gutachten – und wer zahlt nach einem Unfall? · Freie Gutachterwahl: Ihr Recht auf einen eigenen Sachverständigen.
Ein gutes Gutachten ist schnell, aber nie hastig. Lieber 48 Stunden sauber dokumentiert als in einer Stunde lückenhaft – am Ende entscheidet die Dokumentation über Ihre Regulierung.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Kfz-Gutachten?
Nach der Besichtigung in der Regel 1 bis 3 Werktage. Den Besichtigungstermin selbst gibt es meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Üblicherweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Eine erste telefonische Einschätzung erhalten Sie sofort.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?
In der Regel oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro. Darunter genügt häufig ein Kostenvoranschlag.
Wer zahlt das Kfz-Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sie wählen den Gutachter frei.
Wie beauftrage ich einen Kfz-Gutachter?
Ein Anruf oder eine Nachricht mit Fotos vom Schaden genügt. Sie brauchen keine Freigabe der Versicherung: Als Geschädigter dürfen Sie den Gutachter frei wählen, und bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Kosten. Wichtig ist nur, den Gutachter vor der Reparatur einzuschalten.
Kfz-Gutachter vor Ort: Reinbek · Hamburg · Hamburg-Bergedorf · Glinde · alle Einsatzgebiete.
Quellen
- Kfz-Gutachter nach Unfall: Ablauf und freie Wahl — ADAC
- § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes — gesetze-im-internet.de
- Werkstattrisiko nach Verkehrsunfall – Urteile vom 16. Januar 2024 — Bundesgerichtshof
- Kfz-Schadengutachten — DEKRA
- Schaden- und Unfallgutachten — TÜV NORD