Wert & Abrechnung
Restwert beim Unfallauto zu hoch angesetzt? Ihre Rechte
Beim wirtschaftlichen Totalschaden gilt: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Je höher die Versicherung den Restwert ansetzt, desto weniger zahlt sie Ihnen aus. Genau hier setzen überregionale Restwertbörsen an – doch der BGH hat Ihre Rechte als Geschädigter klar gestärkt.
Warum die Versicherung den Restwert hochrechnet
Bei einem Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im Ist-Zustand noch erzielt. Die Versicherung hat ein Interesse an einem möglichst hohen Restwert – denn das senkt ihre Zahlung. Dafür holt sie oft Höchstgebote aus bundesweiten Restwertbörsen ein, teils mit „kostenloser Abholung“ und Barzahlung.
Maßgeblich ist der regionale Markt (BGH)
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u. a. BGH, Urteil vom 12. Juli 2005, VI ZR 132/04) darf der Geschädigte den Restwert zugrunde legen, den ein örtlicher Sachverständiger auf dem ihm zugänglichen, regionalen Markt ermittelt. Sie sind nicht verpflichtet, von sich aus überregionale Restwertbörsen zu durchsuchen oder deren Höchstgebote anzunehmen.
Sind Restwertangebote der Versicherung bindend?
Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug zu dem vom Sachverständigen ermittelten regionalen Restwert, erfüllen Sie Ihre Schadensminderungspflicht. Ein höheres Restwertangebot, das die Versicherung Ihnen erst danach präsentiert, ist dann grundsätzlich nicht mehr bindend. Wichtig ist also: erst das Gutachten abwarten, nicht vorschnell verkaufen – und kein überregionales Angebot ungeprüft akzeptieren.
Passend dazu aus unserem Ratgeber: Fiktive Abrechnung nach dem Unfall: Geld statt Reparatur · Gebrauchtwagen-Check vor dem Kauf: versteckte Mängel erkennen · Neuwagen-Unfall: Wann Sie die Neupreisentschädigung bekommen.
Der häufigste Trick beim Totalschaden ist ein aufgeblähter Restwert aus einer bundesweiten Börse. Der BGH ist eindeutig: Es zählt Ihr regionaler Markt – nicht das Höchstgebot vom anderen Ende der Republik.
Häufige Fragen
Muss ich das höhere Restwertangebot der Versicherung annehmen?
In der Regel nein. Sie dürfen den vom Sachverständigen ermittelten regionalen Restwert zugrunde legen. Ein erst nach dem Verkauf vorgelegtes höheres Angebot ist grundsätzlich nicht bindend.
Was ist eine Restwertbörse?
Eine bundesweite Online-Plattform, über die Aufkäufer auf Unfallfahrzeuge bieten. Die dort erzielten Höchstgebote sind oft nicht auf Ihrem regionalen Markt erreichbar.
Welcher Restwert zählt für meine Auszahlung?
Der Restwert, den ein Sachverständiger auf dem für Sie zugänglichen regionalen Markt ermittelt – so die BGH-Rechtsprechung.