Wert & Abrechnung
Fiktive Abrechnung nach dem Unfall: Geld statt Reparatur
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die Wahl: reparieren lassen und konkret abrechnen – oder sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen lassen, ohne reparieren zu müssen. Letzteres nennt man fiktive Abrechnung. Sie ist grundsätzlich zulässig, hat aber einige Spielregeln.
Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den im Gutachten kalkulierten Reparaturbetrag auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich (oder vollständig) reparieren zu lassen. Sie können das Geld frei verwenden – etwa für eine Teilreparatur in Eigenregie. Grundlage ist ein belastbares Gutachten, das Reparaturweg und -kosten nachvollziehbar ausweist.
Netto: warum die Mehrwertsteuer fehlt
Bei fiktiver Abrechnung wird der Netto-Betrag ausgezahlt – die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt, also bei echter Reparatur oder Ersatzbeschaffung mit Rechnung. Reparieren Sie später doch in einer Werkstatt, können Sie die dann angefallene Mehrwertsteuer in der Regel nachfordern.
Verweisung auf eine günstigere Werkstatt
Die Versicherung versucht bei fiktiver Abrechnung mitunter, Sie auf die Stundensätze einer günstigeren Referenzwerkstatt zu verweisen. Ob das zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab – etwa vom Fahrzeugalter und davon, ob die Werkstatt mühelos und gleichwertig erreichbar ist. Ein unabhängiges Gutachten mit marktgerechten Sätzen stärkt hier Ihre Position.
Wechsel zur konkreten Abrechnung
Sie sind nicht endgültig festgelegt: Lassen Sie nachträglich doch reparieren, können Sie unter Umständen zur konkreten Abrechnung wechseln und Differenzbeträge (z. B. Mehrwertsteuer oder höhere tatsächliche Kosten) nachfordern. Heben Sie deshalb das Gutachten und alle Belege gut auf.
Fiktiv abrechnen heißt: Sie behalten die Kontrolle über Ihr Auto und Ihr Geld. Wichtig ist nur ein Gutachten, das marktgerechte Stundensätze sauber begründet.
Häufige Fragen
Darf ich mir den Schaden auszahlen lassen, ohne zu reparieren?
Ja, bei unverschuldetem Unfall ist die fiktive Abrechnung auf Netto-Basis des Gutachtens grundsätzlich zulässig. Die Mehrwertsteuer fällt erst bei tatsächlicher Reparatur an.
Kann die Versicherung mich auf eine billigere Werkstatt verweisen?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei einer mühelos erreichbaren, gleichwertigen Werkstatt. Bei jüngeren Fahrzeugen sind die Hürden höher. Ein unabhängiges Gutachten hilft, marktgerechte Sätze durchzusetzen.
Was, wenn ich später doch reparieren lasse?
Dann können Sie in der Regel zur konkreten Abrechnung wechseln und Differenzen wie die Mehrwertsteuer nachfordern. Bewahren Sie Gutachten und Rechnungen auf.