Wert & Abrechnung
Wiederbeschaffungswert, Restwert & Totalschaden – die wichtigsten Werte
Ob repariert oder abgerechnet wird, hängt von wenigen Schlüsselwerten ab. Wer Wiederbeschaffungswert, Restwert und die 130-%-Regel versteht, kann seine Regulierung einordnen – und erkennt, wenn die Versicherung zu niedrig ansetzt.
Wiederbeschaffungswert (WBW)
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen – gleiches Modell, Alter, Ausstattung und Zustand. Er ist die zentrale Bezugsgröße bei einem Totalschaden und wird vom Sachverständigen marktbezogen ermittelt.
Restwert
Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug in seinem aktuellen Zustand noch erzielt – etwa beim Verkauf an einen Aufkäufer. Der Sachverständige ermittelt ihn nachvollziehbar; maßgeblich ist der regionale Markt, nicht ein überhöhtes Online-Höchstgebot, das für Sie nicht erreichbar ist.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Dann wird in der Regel nicht repariert, sondern abgerechnet: Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Die 130-%-Regel
Hängen Sie an Ihrem Fahrzeug, können Sie es unter Umständen trotzdem reparieren lassen – auch wenn die Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert liegt. Nach der 130-%-Regel sind Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts erstattungsfähig, wenn das Fahrzeug fachgerecht und vollständig repariert und anschließend mindestens sechs Monate weiter genutzt wird.
Fiktive vs. konkrete Abrechnung
Bei der konkreten Abrechnung lassen Sie reparieren und rechnen die tatsächlichen Kosten ab. Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturbetrag auszahlen, ohne reparieren zu müssen. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – ein neutrales Gutachten schafft für beide Varianten die belastbare Grundlage.
Beim Totalschaden steht und fällt alles mit einem realistischen Restwert. Ein überhöhtes Online-Gebot, das Sie gar nicht annehmen können, darf Ihre Auszahlung nicht schmälern.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Auto in seinem jetzigen Zustand noch erzielt.
Wann darf ich nach der 130-%-Regel reparieren lassen?
Wenn die Reparaturkosten höchstens 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen, fachgerecht und vollständig repariert wird und Sie das Fahrzeug danach mindestens sechs Monate weiternutzen.
Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Sie lassen sich den im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturbetrag auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Das ist bei unverschuldetem Unfall grundsätzlich zulässig.