Unfall & Schaden
Personenschaden & Schmerzensgeld nach dem Verkehrsunfall: Überblick
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzungen geht es um mehr als das Auto. Neben dem Fahrzeugschaden steht Ihnen bei einem Personenschaden auch Schmerzensgeld zu. Als Kfz-Sachverständige kümmern wir uns um Ihr Fahrzeug – beim Personenschaden zeigen wir Ihnen den richtigen Weg.
Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld ist der Ausgleich für körperliche und seelische Beeinträchtigungen nach einer Verletzung (§ 253 BGB). Bei einem unverschuldeten Unfall trägt es – wie der Fahrzeugschaden – die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Wovon hängt die Höhe ab?
Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, der Behandlungs- und Heilungsdauer sowie möglichen Dauerfolgen. Zur Orientierung dienen Schmerzensgeldtabellen, die vergleichbare Gerichtsurteile sammeln. Entscheidend ist immer der Einzelfall – eine Pauschale gibt es nicht.
Dafür sind Arzt und Anwalt zuständig
Wichtig zur Einordnung: Die Bemessung von Schmerzensgeld ist keine Aufgabe des Kfz-Gutachters, sondern Sache von Ärzten (Diagnose, Attest) und Fachanwälten für Verkehrsrecht. Wir konzentrieren uns auf den Fahrzeugschaden und arbeiten dafür mit einem Partneranwalt zusammen, der Ihre Personenschadenansprüche durchsetzt. Heben Sie alle Arztberichte und Belege gut auf.
Passend dazu aus unserem Ratgeber: Abtretungserklärung beim Kfz-Gutachten: Vorteile & Risiken · Bagatellschaden: Gutachten oder Kostenvoranschlag? · Beweissicherung nach dem Unfall: warum jede Stunde zählt.
Beim Personenschaden ist Ehrlichkeit Pflicht: Schmerzensgeld berechnet kein Kfz-Gutachter. Wir kümmern uns um Ihr Fahrzeug und bringen Sie für den Rest mit dem richtigen Anwalt zusammen.
Häufige Fragen
Bekomme ich nach einem Unfall mit Verletzung Schmerzensgeld?
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht das Schmerzensgeld zusätzlich zum Fahrzeugschaden.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld?
Das hängt von Art und Schwere der Verletzung, der Heilungsdauer und Dauerfolgen ab. Schmerzensgeldtabellen geben nur eine Orientierung – maßgeblich ist der Einzelfall.
Berechnet der Kfz-Gutachter das Schmerzensgeld?
Nein. Das ist Sache von Arzt und Fachanwalt. Der Kfz-Gutachter bewertet den Fahrzeugschaden; für den Personenschaden arbeiten wir mit einem Partneranwalt zusammen.
Quellen
- § 253 BGB – Immaterieller Schaden (Schmerzensgeld) — gesetze-im-internet.de
- Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall — ADAC