Wert & Abrechnung
Totalschaden – darf ich das Auto noch weiterfahren?
„Totalschaden“ klingt nach Schrottplatz – ist aber oft nur eine wirtschaftliche Rechnung. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Totalschaden weiterfahren dürfen, hängt allein davon ab, ob es verkehrssicher ist. Wir klären, was erlaubt ist.
Wirtschaftlicher vs. technischer Totalschaden
Beim wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert – das Fahrzeug kann technisch aber durchaus fahrbereit und verkehrssicher sein. Ein technischer Totalschaden dagegen bedeutet, dass das Auto nicht mehr sinnvoll instand zu setzen oder nicht mehr verkehrssicher ist.
Verkehrssicher? Dann dürfen Sie fahren
Entscheidend ist die Verkehrssicherheit. Ist Ihr unfallbeschädigtes Fahrzeug weiterhin verkehrssicher – funktionierende Beleuchtung, Bremsen, Reifen, keine scharfen Kanten, klare Sicht –, dürfen Sie es weiterfahren. Sind dagegen sicherheitsrelevante (gefährliche) Mängel vorhanden, ist das Fahrzeug verkehrsunsicher und darf nach § 31 StVZO nicht in Betrieb genommen werden, bis es repariert ist.
Weiterfahren und trotzdem abrechnen?
Bei fiktiver Abrechnung können Sie sich den Schaden auszahlen lassen und das verkehrssichere Fahrzeug weiterfahren. Wollen Sie nach der 130-%-Regel den vollen Betrag, ist allerdings eine fachgerechte, vollständige Reparatur und eine Weiternutzung von mindestens sechs Monaten erforderlich. Ein Gutachten ordnet ein, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und ob das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Passend dazu aus unserem Ratgeber: Fiktive Abrechnung nach dem Unfall: Geld statt Reparatur · Gebrauchtwagen-Check vor dem Kauf: versteckte Mängel erkennen · Neuwagen-Unfall: Wann Sie die Neupreisentschädigung bekommen.
Totalschaden ist eine Rechengröße, kein Fahrverbot. Solange das Auto verkehrssicher ist, dürfen Sie weiterfahren – wichtig ist nur die ehrliche Bewertung der Sicherheit.
Häufige Fragen
Darf ich mein Auto nach einem Totalschaden weiterfahren?
Ja, wenn es verkehrssicher ist. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist das oft der Fall. Verkehrsunsichere Fahrzeuge dürfen nicht gefahren werden.
Was heißt verkehrsunsicher?
Es liegen gefährliche, sicherheitsrelevante Mängel vor – etwa an Bremsen, Beleuchtung, Reifen oder Sicht. Dann darf das Fahrzeug nach § 31 StVZO nicht in Betrieb genommen werden.
Kann ich mir den Totalschaden auszahlen lassen und weiterfahren?
Bei fiktiver Abrechnung ja, sofern das Fahrzeug verkehrssicher ist. Für die volle Erstattung nach der 130-%-Regel sind fachgerechte Reparatur und sechs Monate Weiternutzung nötig.
Muss ich das Auto nach einem Totalschaden abmelden?
Nicht zwingend, solange es verkehrssicher ist und Sie es weiternutzen. Geben Sie es ab oder verschrotten Sie es, melden Sie es ab. Für die Überführung eines abgemeldeten Fahrzeugs eignet sich ein Kurzzeitkennzeichen.
Quellen
- § 31 StVZO – Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge — gesetze-im-internet.de
- Totalschaden: wirtschaftlich oder technisch — DEKRA