Unfall & Schaden

Reparaturbestätigung nach dem Unfall: wann Sie sie brauchen

·4 Min. Lesezeit

Sie haben Ihr Auto selbst oder günstig reparieren lassen und wollen trotzdem Nutzungsausfall oder die 130-%-Regel nutzen? Dann verlangt die Versicherung meist einen Nachweis. Genau das leistet die Reparaturbestätigung – eine kurze Nachbesichtigung durch den Sachverständigen.

Was ist eine Reparaturbestätigung?

Die Reparaturbestätigung (auch Reparaturnachweis oder Reparaturbescheinigung) ist eine kurze Bestätigung des Sachverständigen, dass das Fahrzeug entsprechend dem Gutachten tatsächlich und fachgerecht repariert wurde. Sie ist günstiger als ein neues Gutachten und entsteht durch eine kurze Nachbesichtigung.

Wann brauchen Sie sie?

Vor allem in zwei Fällen wird die Reparaturbestätigung wichtig:

  • Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung: Wer den Schaden auf Gutachtenbasis ausgezahlt bekommt und zusätzlich Nutzungsausfall geltend macht, muss meist nachweisen, dass repariert wurde.
  • 130-%-Regel: Hier ist eine fachgerechte und vollständige Reparatur Voraussetzung – die Bestätigung belegt genau das.

Was die Bestätigung enthält

Der Sachverständige prüft bei der Nachbesichtigung, ob die im Gutachten kalkulierten Arbeiten ausgeführt wurden, dokumentiert den reparierten Zustand mit Fotos und bestätigt die fachgerechte und verkehrssichere Instandsetzung. Diese Bestätigung legen Sie der Versicherung vor.

Passend dazu aus unserem Ratgeber: Abtretungserklärung beim Kfz-Gutachten: Vorteile & Risiken · Bagatellschaden: Gutachten oder Kostenvoranschlag? · Beweissicherung nach dem Unfall: warum jede Stunde zählt.

Viele verschenken den Nutzungsausfall, weil ihnen der Reparaturnachweis fehlt. Eine kurze Nachbesichtigung sichert den Anspruch – das ist bares Geld.
Sebastian Gräning, Kfz-Sachverständiger

Häufige Fragen

Wofür brauche ich eine Reparaturbestätigung?

Vor allem, um bei fiktiver Abrechnung Nutzungsausfall zu erhalten und um die fachgerechte Reparatur für die 130-%-Regel nachzuweisen.

Ist die Reparaturbestätigung dasselbe wie ein Gutachten?

Nein. Sie ist eine kurze Bestätigung der fachgerechten Reparatur nach einer Nachbesichtigung – günstiger und schneller als ein vollständiges Gutachten.

Wer trägt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehört auch die Reparaturbestätigung in der Regel zum erstattungsfähigen Schaden.

Quellen

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