Unfall & Schaden

Zweitgutachten & Gegengutachten: wann es sich lohnt

·4 Min. Lesezeit

Manchmal stehen zwei Bewertungen gegeneinander: Ihr Gutachten und das der Versicherung. Ein Zweit- oder Gegengutachten kann dann den Ausschlag geben. Wir erklären, wann sich das lohnt, wer zahlt und welche Rolle das Sachverständigenverfahren spielt.

Wann ist ein Zweitgutachten sinnvoll?

Ein Zweit- oder Gegengutachten kommt vor allem dann infrage, wenn die gegnerische Versicherung Ihr Gutachten anzweifelt, kürzt oder durch ein eigenes, niedrigeres Gutachten ersetzen will. Auch wenn Sie selbst Zweifel an einer Bewertung haben, schafft eine zweite, unabhängige Einschätzung Klarheit.

Erstgutachten zuerst – beim unverschuldeten Unfall

Wichtig: Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie von Anfang an Anspruch auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Ein „Zweitgutachten“ brauchen Sie dann meist gar nicht – Sie lassen direkt Ihr eigenes Gutachten erstellen, statt das der Versicherung hinzunehmen. Die freie Gutachterwahl ist Ihr Recht.

Wer zahlt – und das Sachverständigenverfahren

Beim unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Kosten des erforderlichen Gutachtens. Ein zusätzliches Zweitgutachten wird nur erstattet, wenn es tatsächlich nötig war. Beim Kaskoschaden sieht die Kfz-Versicherung bei Streit über die Höhe ein Sachverständigenverfahren vor, dessen Kosten anteilig getragen werden. Im Zweifel klären wir vorab, welcher Weg sinnvoll ist.

Passend dazu aus unserem Ratgeber: Abtretungserklärung beim Kfz-Gutachten: Vorteile & Risiken · Bagatellschaden: Gutachten oder Kostenvoranschlag? · Beweissicherung nach dem Unfall: warum jede Stunde zählt.

Statt sich über ein Zweitgutachten zu streiten, sollten Geschädigte von Anfang an ihr eigenes, unabhängiges Gutachten haben. Wer das hat, braucht selten ein zweites.
Sebastian Gräning, Kfz-Sachverständiger

Häufige Fragen

Wann sollte ich ein Zweitgutachten einholen?

Wenn die Versicherung Ihr Gutachten anzweifelt oder kürzt oder Sie selbst Zweifel an einer Bewertung haben. Bei unverschuldetem Unfall ist meist schon Ihr eigenes Erstgutachten der richtige Weg.

Wer zahlt das Zweitgutachten?

Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflicht – aber nur, wenn das Zweitgutachten erforderlich war. Beim Kaskoschaden gilt das Sachverständigenverfahren mit anteiliger Kostenteilung.

Was ist ein Gegengutachten?

Eine zweite, unabhängige Bewertung, die einer bestehenden – etwa der der Versicherung – gegenübergestellt wird, um die Schadenhöhe zu klären.

Quellen

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