Unfall & Schaden

Marderschaden am Auto: Wer zahlt – und die Folgeschäden-Falle

·4 Min. Lesezeit

Zerbissene Kabel, Schläuche oder Dämmmaterial: Ein Marder im Motorraum ist mehr als ein Ärgernis. Während der Biss selbst meist günstig zu reparieren ist, können die Folgeschäden teuer werden – und genau die sind oft nicht automatisch versichert.

Was die Teilkasko zahlt

Der direkte Marderbissschaden – also die zerbissenen Teile selbst – ist über die Teilkasko abgedeckt. Wie üblich wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen, und der Schadenfreiheitsrabatt bleibt unberührt.

Die Folgeschäden-Falle

Teuer wird es, wenn ein zerbissener Kühlwasserschlauch später zum Motorschaden führt. Solche Folgeschäden zahlt die Teilkasko nur, wenn sie ausdrücklich mitversichert sind. Viele Standardtarife decken nur den direkten Bissschaden. Prüfen Sie daher, ob Ihr Tarif Folgeschäden – idealerweise ohne enge Summenbegrenzung – einschließt.

Gutachten bei größeren Marderschäden

Bei umfangreichen oder strittigen Marderschäden – vor allem mit Folgeschäden – lohnt ein Gutachten. Es dokumentiert den Zusammenhang zwischen Biss und Folgeschaden nachvollziehbar und schafft eine belastbare Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung.

Passend dazu aus unserem Ratgeber: Abtretungserklärung beim Kfz-Gutachten: Vorteile & Risiken · Bagatellschaden: Gutachten oder Kostenvoranschlag? · Beweissicherung nach dem Unfall: warum jede Stunde zählt.

Der Marderbiss kostet 80 Euro, der Folgeschaden am Motor 4.000. Ob die Versicherung Letzteres zahlt, steht im Kleingedruckten – nicht im Schadenformular.
Sebastian Gräning, Kfz-Sachverständiger

Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko Marderschäden?

Den direkten Bissschaden ja, abzüglich Selbstbeteiligung. Folgeschäden nur, wenn sie im Tarif ausdrücklich mitversichert sind.

Was sind Folgeschäden beim Marderschaden?

Schäden, die erst durch den Biss entstehen – etwa ein Motorschaden durch einen zerbissenen Kühlwasserschlauch. Diese sind oft nicht automatisch versichert.

Lohnt sich ein Gutachten?

Bei größeren oder strittigen Marderschäden mit Folgeschäden ja – es belegt den Zusammenhang und stärkt Ihre Position bei der Regulierung.

Quellen

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