Spezialfahrzeuge folgen eigenen Regeln: Beim E-Bike sind Akku und Carbon-Rahmen die Schadenschwerpunkte, beim Wohnmobil entscheidet die Feuchtigkeitsmessung über den Wert, bei der Leasingrückgabe die saubere Abgrenzung von Gebrauchsspuren und echten Schäden. Auch Motorräder (inklusive Schutzkleidung als Schadenposition), Nutzfahrzeuge (mit Betriebsausfall statt Nutzungsausfall-Tabelle) und Elektroautos (Hochvolt-System, Batteriezustand) begutachten wir mit dem jeweiligen Spezialwissen. Die Artikel dieser Rubrik erklären, worauf es je Fahrzeugtyp ankommt, wann sich das Gutachten wirtschaftlich lohnt – und welche Rechte Sie haben, wenn die Versicherung bei Spezialfahrzeugen pauschal kürzt. Eines gilt überall: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten, unabhängig vom Fahrzeugtyp.

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