Verhältnis Reparatur / WBW
Merkantile Wertminderung (Richtwert)

Richtwert nach der Methode Ruhkopf/Sahm (Faktor 3–7 % der Summe aus Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten; anwendbar bei einem Reparaturkosten-Anteil zwischen ca. 10 % und 90 % und Fahrzeugen bis ca. 5 Jahre). Gerichte und Sachverständige nutzen daneben weitere Methoden (u. a. MFM, BVSK) – verbindlich ist die gutachterliche Bewertung im Einzelfall.

Warum sich die Prüfung fast immer lohnt

  • 1. Ohne Gutachten kein Minderwert: Versicherer bieten die merkantile Wertminderung selten von sich aus an – sie muss beziffert und gefordert werden.
  • 2. Die Methode ist nur der Anfang: Je nach Fahrzeug (Klassiker, geringe Laufleistung, hochwertige Ausstattung) fällt der Minderwert im Einzelfall höher aus als der Tabellen-Richtwert.
  • 3. Auch beim älteren Auto: Über 5 Jahre greift die Tabelle nicht mehr – ein Minderwert kann trotzdem bestehen und wird gutachterlich begründet.

Beim unverschuldeten Unfall gehört die Wertminderung zu Ihren Ansprüchen – genau wie Nutzungsausfall. Wurde bereits gekürzt? Zum Kürzungs-Check.

Häufige Fragen zur Wertminderung

Was ist die merkantile Wertminderung?

Der Wertverlust, der Ihrem Auto trotz einwandfreier Reparatur bleibt, weil es am Markt als Unfallwagen gilt. Beim unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung diesen Minderwert zusätzlich zur Reparatur ersetzen.

Wie funktioniert die Methode Ruhkopf/Sahm?

Sie berechnet die Wertminderung als Prozentsatz (3 bis 7 %) der Summe aus Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten. Der Prozentsatz hängt vom Fahrzeugalter und dem Verhältnis der Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert ab. Es ist die verbreitetste, aber nicht die einzige Methode.

Gilt der Rechner auch für ältere Fahrzeuge?

Die Methode Ruhkopf/Sahm ist für Fahrzeuge bis etwa 5 Jahre ausgelegt. Auch ältere, gepflegte Fahrzeuge können einen merkantilen Minderwert haben – dann führen andere Methoden (z. B. MFM) und die gutachterliche Einzelfallbewertung zum Ergebnis.

Die Versicherung zahlt weniger als der Rechner zeigt – was tun?

Wertminderung wird häufig gestrichen oder zu niedrig angesetzt. Maßgeblich ist die gutachterliche Bezifferung im Einzelfall – lassen Sie die Abrechnung kostenlos gegenprüfen; bei klarer Haftung trägt die Gegenseite auch die Durchsetzungskosten.

Wertminderung gestrichen oder zu niedrig?

Rückruf in 10 Minuten – wir beziffern den Minderwert gutachterlich und belastbar.