Unfall & Schaden

Unfall mit dem Leasingfahrzeug: Wer zahlt – und die GAP-Falle

·5 Min. Lesezeit

Ein Unfall mit dem Leasingfahrzeug ist heikel: Ihnen gehört das Auto nicht, und beim Totalschaden kann eine teure Lücke entstehen. Wir erklären, wer zahlt, warum der Leasinggeber sofort informiert werden muss und wie die GAP-Deckung Sie schützt.

Wer zahlt beim Leasing-Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflicht – wie bei jedem anderen Fahrzeug. Da der Leasinggeber Eigentümer ist, sind die Ansprüche aber sorgfältig abzuwickeln. Als Leasingnehmer sind Sie vertraglich verpflichtet, das Fahrzeug instand zu halten, und tragen selbst verursachte Schäden über Ihre Vollkasko.

Leasinggeber informieren – Pflicht

Melden Sie den Schaden umgehend dem Leasinggeber. Reparatur, Werkstattwahl und Abrechnung müssen mit ihm abgestimmt werden, weil ihm das Fahrzeug gehört. Ein neutrales Gutachten dokumentiert den Schaden korrekt – wichtig, damit später bei der Rückgabe kein Streit über Schäden entsteht.

Die GAP-Falle beim Totalschaden

Beim Totalschaden ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Der kann aber niedriger sein als die offene Leasing-Restschuld – diese Differenz müssten Sie sonst aus eigener Tasche zahlen. Genau hier hilft die GAP-Deckung: Sie schließt die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestwert. Prüfen Sie, ob Ihre Vollkasko eine GAP-Deckung enthält.

Passend dazu aus unserem Ratgeber: Abtretungserklärung beim Kfz-Gutachten: Vorteile & Risiken · Bagatellschaden: Gutachten oder Kostenvoranschlag? · Beweissicherung nach dem Unfall: warum jede Stunde zählt.

Die teuerste Überraschung beim Leasing ist der Totalschaden ohne GAP-Deckung: Dann bleibt die Restschuld an Ihnen hängen. Wer least, sollte GAP haben.
Sebastian Gräning, Kfz-Sachverständiger

Häufige Fragen

Wer zahlt den Schaden am Leasingauto nach einem unverschuldeten Unfall?

Die gegnerische Haftpflichtversicherung. Da der Leasinggeber Eigentümer ist, muss die Abwicklung mit ihm abgestimmt werden.

Muss ich den Leasinggeber informieren?

Ja, umgehend. Werkstattwahl, Reparatur und Abrechnung sind mit dem Eigentümer abzustimmen. Ein Gutachten dokumentiert den Schaden sauber.

Was ist die GAP-Deckung?

Eine Zusatzdeckung in der Vollkasko, die beim Totalschaden die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und offener Leasingrestschuld ausgleicht.

Quellen

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